Die Nutzung dieser Methode setzt aber heute voraus, dass die Parzelle des Gebäudes über geeignetes freies Terrain (Garten, Vorgarten, etc.) verfügt; denn entsprechende Bohrungen können technologisch nicht innerhalb des Gebäudes vorgenommen werden. Gerade in der Stadt haben aber viele Gebäude diese Möglichkeit nicht. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn für diese Fälle die Möglichkeit bestünde, die Bohrungen für die Gewinnung von Erdwärme auf der angrenzenden Allmend vorzunehmen. Dafür fehlt aber heute die gesetzliche Grundlage. Denkbar wäre dem Gebäudeeigentümer ein Bohrrecht gegen eine Gebühr zu ermöglichen, was vielleicht vergleichbar mit einem Baurecht wäre.
Der Vorteil dieses Bohrrechtes besteht darin, dass es für den Gebäudeeigentümer eine technologische Option eröffnet, die er sofort nach in Kraft treten des entsprechenden Gesetzes nutzen kann und die auch den Eigentümern ausserhalb des Fernwärmegebiets entgegen kommt. Es würde die Dekarbonisierung der Heizungen im Kanton beschleunigen. Vorteilhaft ist weiter, dass diese Option den Steuerzahler nichts kostet.
Die Motionäre verlangen deshalb, dass die Regierung innerhalb von sechs Monaten ein Gesetz vorlegt, welches Gebäudeeigentümern, die auf ihrer Parzelle keine Möglichkeit haben, zur Gewinnung von Erdwärme Bohrungen vorzunehmen, ein Bohrrecht auf der angrenzenden Allmend ermöglicht.
Tobias Christ, Nicole Strahm-Lavanchy